✅ Das Wichtigste auf einen Blick
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Das Verfahren ist in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt. Es ermöglicht GKV-Versicherten, einen nicht zugelassenen Therapeuten aufzusuchen, wenn kein zugelassener Therapeut innerhalb zumutbarer Zeit erreichbar ist – und die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Nachweis der Wartezeit
Sie müssen gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie bei mindestens 5 zugelassenen Therapeuten in zumutbarer Entfernung keinen Therapieplatz innerhalb von 3 Monaten erhalten haben. Dokumentieren Sie alle Absagen schriftlich.
Was wird erstattet?
Die Krankenkasse erstattet in der Regel den Betrag, den sie einem zugelassenen Therapeuten gezahlt hätte – häufig 60–80 % der GOÄ-Rechnung. Der verbleibende Eigenanteil variiert je nach Kasse. Einige Kassen erstatten auch den vollen Betrag.
📋 So funktioniert das Kostenerstattungsverfahren
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1
Terminanfragen dokumentieren
Fragen Sie bei mindestens 5 zugelassenen Therapeuten an und notieren Sie Datum, Name und Ergebnis jeder Anfrage – Absagen möglichst schriftlich per E-Mail oder Brief sichern.
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2
Krankenkasse vorab informieren
Stellen Sie vor Therapiebeginn einen formlosen Antrag bei Ihrer GKV. Legen Sie die Nachweise über die erfolglosen Anfragen bei und schildern Sie Ihre Situation kurz schriftlich.
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3
Kontakt zu Psychotherapie Reuter
Melden Sie sich bei mir – ich nehme Ihre Anfrage gerne an. Wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte und vereinbaren zeitnah einen Erstgesprächstermin.
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4
Rechnung einreichen & Erstattung erhalten
Nach jeder Sitzung erhalten Sie eine Rechnung nach GOÄ, die Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen.
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Nehmen Sie einfach Kontakt auf – ich freue mich auf Ihre Anfrage und begleite Sie durch das Verfahren.
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