Psychotherapie Reuter
Auch als gesetzlich Versicherter können Sie in Ausnahmefällen Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Anspruch nehmen – und sich die Kosten anschließend von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Solche Fälle nehme ich auch an: Es ist mir ein echtes Anliegen, möglichst allen Menschen den Zugang zu professioneller psychotherapeutischer Hilfe zu ermöglichen – unabhängig vom Versicherungsstatus.

✅ Das Wichtigste auf einen Blick

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Rechtliche Grundlage

Was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Das Verfahren ist in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt. Es ermöglicht GKV-Versicherten, einen nicht zugelassenen Therapeuten aufzusuchen, wenn kein zugelassener Therapeut innerhalb zumutbarer Zeit erreichbar ist – und die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.

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Voraussetzung

Nachweis der Wartezeit

Sie müssen gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie bei mindestens 5 zugelassenen Therapeuten in zumutbarer Entfernung keinen Therapieplatz innerhalb von 3 Monaten erhalten haben. Dokumentieren Sie alle Absagen schriftlich.

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Erstattung

Was wird erstattet?

Die Krankenkasse erstattet in der Regel den Betrag, den sie einem zugelassenen Therapeuten gezahlt hätte – häufig 60–80 % der GOÄ-Rechnung. Der verbleibende Eigenanteil variiert je nach Kasse. Einige Kassen erstatten auch den vollen Betrag.

📋 So funktioniert das Kostenerstattungsverfahren

⚠️ Wichtiger Hinweis: Eine Kostenübernahme durch die GKV ist nicht garantiert und muss vor Therapiebeginn beantragt werden. Die tatsächliche Erstattungshöhe hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bitte klären Sie Ihren individuellen Anspruch direkt mit Ihrer Kasse. Ich unterstütze Sie dabei gerne mit den notwendigen Unterlagen.

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Nehmen Sie einfach Kontakt auf – ich freue mich auf Ihre Anfrage und begleite Sie durch das Verfahren.

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